Verpackungskonformität gemäß PPWR

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) erfüllen wir auch die Anforderungen an die Dokumentation und Bewertung der von uns eingesetzten Verpackungen.

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) ist am 12. Februar 2025 in Kraft getreten. Seit dem 12. August 2026 gelten wesentliche Anforderungen der Verordnung unmittelbar.

SCHÄFER Kunststofftechnik beliefert Unternehmen unter anderem aus Maschinenbau, Medizintechnik und Labortechnik. Daher setzen wir uns frühzeitig mit den Anforderungen an die von uns eingesetzten Verpackungen auseinander.

Umsetzung der PPWR bei SCHÄFER

Für den Versand unserer Produkte setzen wir unterschiedliche Versand-, Transport- und Schutzverpackungen ein. Zur Einhaltung der geltenden Anforderungen stehen wir im Austausch mit unseren Verpackungslieferanten. Von ihnen holen wir entsprechende Informationen und Bestätigungen zu den eingesetzten Verpackungsmaterialien ein.

Die erhaltenen Nachweise werden bei der SCHÄFER Kunststofftechnik GmbH intern dokumentiert und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen vorgehalten.

Anforderungen gemäß Artikel 5 PPWR

Ein Bestandteil unserer Dokumentation betrifft die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2025/40. Von unseren Verpackungslieferanten liegen uns hierzu entsprechende Informationen und Bestätigungen vor. Dazu zählen insbesondere Angaben zu Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom. Ebenso werden Angaben zu besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern – SVHC) berücksichtigt.

Damit schaffen wir eine nachvollziehbare Grundlage für die Bewertung der von uns eingesetzten Verpackungen und für die Beantwortung entsprechender Kundenanfragen.

Dokumentation und Nachweise

Die von unseren Verpackungslieferanten zur Verfügung gestellten Informationen und Nachweise werden intern dokumentiert und bei Änderungen entsprechend aktualisiert. Aus Gründen des Schutzes von Lieferanten- und Produktinformationen stellen wir Originaldokumente unserer Lieferanten nicht öffentlich auf unserer Website zur Verfügung.

Sollten Sie im Rahmen Ihrer Lieferantenqualifizierung, Ihres Qualitätsmanagements oder aufgrund eigener Dokumentationsanforderungen weitere Informationen zu den von SCHÄFER eingesetzten Verpackungen benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Fragen zur Verpackungskonformität?

Bei Fragen zur PPWR oder zu den von uns eingesetzten Versand- und Transportverpackungen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner aus Einkauf und Vertrieb gerne zur Verfügung.

Stand: August 2026